Raumordnung & Regionalentwicklung
Zuständig für Raumordnung und Regionalentwicklung im Gebiet der Region sind die Planungsgemeinschaften – für die Region Westpfalz die Planungsgemeinschaft Westpfalz (PGW).
Der Mensch beansprucht Raum und verändert ihn u.a. durch Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Erholen und Kommunizieren bei. Die Raumordnung hat generell die Aufgabe, diese Raumansprüche mit den vorhandenen natürlichen Ressourcen abzustimmen (Prinzip der Nachhaltigkeit) und damit wertgleiche Lebensbedingungen für die Bevölkerung zu gestalten (Prinzip der Gleichwertigkeit).
Die für die Raumentwicklung maßgebenden Ziele finden sich auf
Landesebene im Landesentwicklungsprogramm (LEP) und auf der Ebene der
Planungsregionen in den Regionalen Raumordnungsplänen (ROP).
Die Regionalplanung ist dabei die Nahtstelle zwischen örtlicher und überörtlicher Planung; hier erfolgt sowohl die konkretisierende Ausarbeitung von Zielen und Grundsätzen der Landesplanung für das Gebiet der Gesamtregion als auch die Abstimmung zwischen dieser zusammenfassenden, koordinierenden und langfristig angelegten Planung mit der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan).
Den Textteil des ROP 2004 können Sie hier herunterladen (PDF - 3,5 MB). In gedruckter Form ist der ROP (mit Karte und CD-ROM) bei der Geschäftsstelle der PGW erhältlich.
- Der ROP Westpfalz befindet sich in der Fortschreibung, nähere Informationen zum Sachstand geben wir Ihnen hier.
- Die Oberste Landesplanungsbehörde bietet ergänzend eine Gesamtschau der digitalen Raumordnungspläne (Kartenteile) im Internet an.
- Die Obere Landesplanungsbehörde hält zudem das sog. Raumordnungskataster vor.
Bereits 1999 hatte die PGW ein Regionalen Entwicklungskonzept (REK) Westpfalz erarbeitet, das Sie hier als PDF-Dokument herunterladen können.